Bunnx - Ex zurückgewinnen


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24.08.2008, 19:27
Madame Abwesend

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Betreff: Kindesumgang
Erstmal Hallo,

wie ist das nun mit dem Kindesumgang. Wie oft und wie lange darf ein Vater seine Kinder holen oder haben. Hat das nicht auch was mit dem Alter zu tun. Und vielleicht auch wie intensiv der Umgang vorher war?

LG

01.09.2008, 01:42
Mulatte123 Abwesend

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Betreff: Re: Kindesumgang
Hallo Madame,
muss mich erst mal rückmelden, war rund drei Wochen weg.

Übliche Umgangsregelungen sind:

- alle 14 Tage freitags / samstags von ab 16.00 / ab 9.00 Uhr bis sonntags abends ca. 18.00 Uhr
- an den Doppelfeiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten) jeweils den zweiten Tag
- in den Schulferien jeweils die Hälfe der Ferien (Sommer, Herbst - also "Kartoffelferien" -, Weihnachten, Ostern). In der Praxis allerdings nicht haltbar, weil die Väter ja Kohle verdienen müssen und soviel Urlaub nicht haben - in der Regel kriegen die Väter dann die Kinder für 14 Tage in den Sommerferien und / oder eine Woche nach Weihnachten.

Mit der Einschränkung in Deiner Frage hast Du völlig Recht!

Kinder bis drei Jahre, manchmal auch bis sechs, dürfen nicht unbedingt beim Vater übernachten.
Selbiges gilt, wenn der Umgang Vater - Kind länger nicht mehr statt gefunden hat.
Hier ist - je nach Umständen des Einzelfalls - ein sogenannter "behüteter Umgang" vorgesehen, heißt also, Kindesmutter muss Kind an einer vom Jugendamt bestimmten Stelle "abliefern", wo der Vater dann - unter Aufsicht - ein bis zwei Stunden 14-tägig Umgang mit dem Kind hat. Steht der Kontakt zum Vater, ist in der Regel 14-tägig ein eintägiger privater (also unbeaufsichtigerter, "freier" ) Umgang vorgesehen.

So weit die allgemeinen Infos. Da Dein Name - Madame - darauf schließen lässt, dass Du eine Frau bist - klar, es gibt jede Menge Tricks, um den Umgang zu boykottieren. Diese stelle ich hier aber nicht ins Forum. Ich stelle Dir anheim, mir eine PN zu schicken.

Umgekehrt gebe ich allerdings zu bedenken, dass es sogar Väter gibt, die einen geregelten Telefonkontakt (zwei Tage die Woche - zu festgelegten Zeiten - maximal eine halbe Stunde bei einer 6-jährigen Tochter) gerade aktuell beim hiesigen Familiengericht einklagen. Selbstverständlich bin ich damit gemeint

Du siehst also, das Ganze lässt sich - außer den grundsätzlich eingangs erwähnten Umgangsregelungen - nicht einfach festzurren. Was sich letztlich wie durchsetzen lässt, hängt im Endeffekt vom Kämpferherz des Vaters (ach, tut mir das gut ), der Sturheit der Mutter (je mehr Kohle an die Büchse, desto besser), den Einschätzungen der Jugendsamts-Tanten (in der Regel mütterfreundlich) und dem / r Richter /in ab (macht das, was das Jugendamt sagt).

Treibt es der Vater - seltener die Mutter - dann auf die Spitze - wird ein sogenanntes kinderpsychologisches Gutachten eingeholt. Befangenheitsanträge gegen die Gutachter (also Ablehnung des jeweiligen Gutachters) sind grundsätzlich von vornherein zum Scheitern verurteilt. Das Gericht macht dann das, was der /ie Gutachter /in sagt. In der Praxis empfiehlt es sich daher, sich braun anzumalen und dem Gutachter tief in den Allerwertesten zu kriechen. Anders geht es nicht!

Für meine mögliche Polemik bitte ich Dich aufgrund meiner eigener Streitigkeiten um wohlwollende Nachsicht. Wie freundlich angeboten, kannst Du mir gerne eine PN schicken. Hier im Forum gebe ich nur allgemeine - und vor allem nicht abmahnungsfähige - Infos.

Liebe Grüße
Mulatte

Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Infos, die ich in diesem Forum gegeben habe, im Internet unter den einschlägigen Seiten nachgelesen werden können. Es liegt daher kein Fall einer unerlaubten Rechtsberatung vor.


02.09.2008, 20:15
Madame Abwesend

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Betreff: Re: Kindesumgang
Danke Mulatte für die Infos. Jetzt weiß ich erstmal Bescheid.

Ich finde es echt gut das Du Dich hier so für dieses Thema einsetzt.

Großes Lob an Dich.

LG

04.09.2008, 13:37
kaibabros Abwesend

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Betreff: Re: Kindesumgang
Gilt das denn auch im umgekehrten Fall? ALso wenn die Kinder beim Vater aufwachsen und die Mutter den Mindestumgang haben will?

Grundsätzlich gibt es bei dem Thema ja auch die Möglichkeit der Absprachen aussergerichtlich, vorrausgesetzt man kann sich miteinander unterhalten und die Situation läßt es zu.

05.09.2008, 21:17
Mulatte123 Abwesend

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Betreff: Re: Kindesumgang
Hallo kaibabros,

natürlich gelten die von mir angesprochenen Umgangsregelungen auch für Mütter, sofern die Kinder beim Vater aufwachsen.

Dieser Fall ist aber leider immer noch selten, weil es zuviele Betonköpfe bei den Kinderklaubehörden (Jugendämter) und in den Familiengerichten gibt. Damit die Kinder beim Vater aufwachsen dürfen, muss die Mutter dem entweder freiwillig zustimmen oder - wenn das Gericht entscheidet - ziemlichen Bockmist gebaut haben (extreme Drogen-/Alkabhängigkeit, massive Gewalt gegen Kinder, Kindesmissbrauch - Prostitution allein reicht aber nicht unbedingt)

Natürlich hast Du Recht: Außergerichtliche Einigungen sind die besten! Das Problem dabei ist nur (sofern, wie Du sagst, Reden möglich ist) die Zuverlässigkeit bei der Einhaltung der Abspachen.

Diese kann sich schnell ändern, etwa
- weil der Unterschuldsschuldner und derjenige, bei dem die Kinder nicht aufwachsen, den Unterhalt nicht mehr zahlen kann (etwa wegen Arbeitslosigkeit)
- weil es dem U-Schuldner wegen harter Arbeit finanziell gut geht und der Ex-Partner darauf eifersüchtig wird
- der U-Berechtigte einen neuen Partner hat und deswegen den U-Schuldner aus dem Umgang rausdrängen will

Also immer schön vorsichtig sein, selbst, wenn die Kinder beim Vater aufwachsen dürfen.

Liebe Grüße
Mulatte

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01.10.2008, 15:25
kismet Abwesend

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Betreff: Re: Kindesumgang
Hallo erstmal,
bin selber mama von 2 töchtern (6j. & 10j. ), wo der werte herr " Vater" nach unserer trennung,ertsmal einen auf, "hüpper-ach- ich- bin- ja- der- umsorgteste- daddy- den- die -welt- je gesehen- hat" gemacht hat ( würde man ihn heute nach der schuh grösse seiner kinder fragen wäre das sein gesichtsausdruck ) nun ja dennoch habe ich, werde es auch nie, ihm je steine in den weg gelegt seine kinder zu sehen.Denn MIR ging es immer um die kinder,was ihnen gut tut, den kontakt zu ihrem "vater"! denn wir alle ( eltern ) sollten nie vergessen, das die KINDER ein RECHT auf den umgang/kontakt mit beiden elternteilen hat ( insofern keine gefahr,verwahrlosung oder sonstigen gründe betehen ) und NICHT die eltern ein RECHT haben zu "entscheiden" ob es den aneren elternteil sehen darf oder nicht (wie gesagt wenn keine extremen gründe vorliegen )
Man sollte ,nie, seine eigenen gründe, nach einer trennung ,wie: verletztheit, wut, entäuschung etc.in den vordergrund stellen und somit dann wie es sehr viele tuen die kinder als druckmittel zu benutzen und äusserungen wie:" du bekommst dein kind/er nie wieder zu sehen!" benutzen sowas ist das schlimmst ( in meinen augen ) was man einem kind nur antun kann! sicherlich gibt es auch situationen, wo es das beste fürs kind ist den umgang zu unterbinden,dafür gibt es aber gesetze und rechte die dafür entretten und man sollte sich dann auch an diese stellen wenden.
Ansonsten finde ICH,das wenn alls in ordnung ist , keinerlei gefahr für das kind ausgeht, immer es unterstützen sollte das der kontakt zu beiden elternteilen bestehen bleibt, insofern auch mutter/vater interesse hat an seinem kind, in den meisten fällen sagen wir aber mal 50/50, ist das nur am anfang der fall,danach lässt es meist nach,wie auch in meinem fall, aber das liegt dann in der eigene DUMMHEIT des anderen elterteiles und nicht bei uns die den kontakt dann unerstützen.
Wir werden dannauch niemals in verlegenheit kommen wennder tag kommt wo unsere kinder vor uns stehen und uns vorwurfsvoll fragen werden, WARUM HAST DU DICH NICHT FÜR MICH INTERESSIERT MAMA/PAPA? WARUM WAR ICH DIR SO EGAL,HAST DU MICH DENN GAR NICHT LIEBGE HABT?
Was wird man denn darauf antworten? Ich weis es nicht und bin auch froh das ich diese frage nie in meiem leben gestellt bekomme im gegensatz zu manch anderen! Darüber sollten einige mal nach denken, die, die den kontakt mit allen mitteln und irgend welchen "tricks"und "lügen" aus persönlicher und wut geladenen gründen( meine nicht aus gefahr fürs kind gründen,das ist was anderes) vermeiden weil sie ihrem ex partner damit zeigen wollen wer am längeren hebel sitzt und ihn damit verletzten und unter druck setzen wollen! aber auch die , die sich einen sch...für ihre kinder interessieren! WAS WERDET IHR ANTWORTEN WENN IHR DIESE FRAGE VON EUREM KIND GESTELLT BEKOMMT?
Deshalb überlegt genau was ihr euren kinder damit an tut!
Ich denke, man war ja (in den meisten fällen) lang genug mit dem partner zusammen und hat sich auch mal geliebt und vertraut und daraus sollte man die enscheidung treffen ob man ihm das kind anvertrauen kann und ob es dem kind dabei gut geht! und nicht aus rache und wut entscheiden, Es geht hier ums kind, um seine rechte. Und vorallem nicht darum wie man am besten an Geld "unterhaltszahlungen" kommt.
Bin selber mutter und auch ich trage die wut in mir das er sich einen sch... für seine kinder interessiert,aber würde einen teufel tun,den kontakt mit allem zu verhindern,das könnte ich meinen 2 nicht antun. Mich beruhigt allein der gedanke, das er eines tages diese frage : WARUM... PAPA? beantworten muss! obwohl ich selbst das, meinen Kindern gerne ersparen würde!

04.10.2008, 05:55
Mulatte123 Abwesend

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Betreff: Re: Kindesumgang
Klasse Einstellung, kismet!

Leider bist Du aber eine Ausnahme. Meistens werden die Kinder als Druckmittel benutzt, um Geld rauszupressen. Traurig, aber leider war.

Bleib so, wie Du bist!
Mulatte

06.10.2008, 12:33
kismet Abwesend

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Betreff: Re: Kindesumgang
Danke Mulatte,

du hast recht, leider denken zu wenige so. hoffe dennoch das ich mit diesen zeilen einige zum nachdenken gebracht habe.

alles liebe und gute dir auch
und viel viel glück
gruss kismet!

28.10.2009, 23:28
gandalf2 Abwesend

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Betreff: Re: Kindesumgang
Hallo Ihr, wie immer gibt es bei einem Thema wo zwei Menschen betroffen sind - zwei Seiten und naturgemäß auch zwei Sichten...und es gibt/gab/wird geben sicherlich auch die Variante die Kinder als Druckmittel zu mißbrauchen. Absolut verwerflich, doch kann man dies mit keiner juristischen Regelung verhindern...ist im Prinzip gleich wie mit der Auslegung ob es nun Vorsatz war, oder nicht...hängt immer vom Betrachter ab...

Unser - also das österreichische - Rechtssystem ist so, dass es primär die Mutter bevorzugt und das einem Vater - der dies auch sein möchte - ohne Druck auf die Kinder auszuüben - es nicht möglich ist, die Kinder gleichberechtigt mit der Mutter großzuziehen und an ihrem alltäglichen Leben teilzuhaben...und nicht nur alle 14 Tage!
Ich halte meine Frau für eine ausgezeichnete Mutter und würde nie im Leben auf die Idee kommen ihr die Kinder zu entziehen...warum zwingt mich dann das Rechtssystem Schritte zu setzen die ich nicht setzen will, nur um nicht in die Situation als 14-Tage Vater zu kommen?

Meine Kinder wollen keine Scheidung, würden diese aber trotzdem aktzeptieren müssen, wenn die Mutter eine Scheidung will...Kommentar meiner Großen (13 Jahre)...eure Streitereien hören sich voll kindisch an...und sind sie auch, weil die Argumente keine sachlichen sind - wie immer wenn starke individuelle und persönliche Interessen betroffen sind.
Und wäre ich die Mutter - warum sollte ich freiwillig auf Alimente & Kinder verzichten, wenn mir das Gesetz alle potentiellen Möglichkeiten in die Hand gibt?
Wie soll man da eine vernunftgetragene - für die Kinder optimierte - Lösung finden, die beiden Teilen eine lebenswerte Zukunftsoption bietet?
Wäre ich die Mutter, würde ich auch nicht verzichten, warum auch ala longe kann ich nur gewinnen... ...aber bedauerlicherweise bin ich der Vater...

lg gandalf2



28.10.2009, 23:36
cosma1412 Anwesend

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Betreff: Re: Kindesumgang
Hi Gandalf,

mist Situation, ich weiß...
bin alleinerziehende Mutter und Eltern die die Kinder als Druckmittel verwenden, sind wirklich das Allerletzte.. schlieslich können die Kinder oder in meinem Fall meine Tochter ichts dafür, daß ihr Papa und ich uns nicht mehr lieben.
Ich hab eher das Problem, das mein Ex die Kleine zu selten nimmt.. 14 Tage wäre echt mal ein traum.. für die Kleine als auch für mich.. aber gut, ich könte es erzwingen, aber will ich nicht...
Irgendwann wird sie nicht mehr zu ihm wolen, schade aber wahr, nur wäre erzwungener Umgang für beide so toll?
Ich hoff, daß du dich mit deiner Ex irgendwie einigen können wirst.. und wenn deine Tochter 13 ist, dann wird sie eventuell auch schon entscheiden können und auch wollen, wann sie zu dir möchte..

Ich drück dir die Daumen

Das zweite Treffen in zwei Monaten und zwar genau an dem Datum an dem die KS begann - ist ihm das auch bewußt? Es war traumhaft.

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